Im elften Buch des Sozialgesetzbuches (§ 45b SGB XI) ist geregelt, dass alle Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad ab 1, die zu Hause versorgt werden, monatlich einen Entlastungsbetrag von 131 Euro erhalten. Dieser Betrag ist eine zusätzliche Sachleistung und wird nicht auf das Pflegegeld oder andere Leistungen angerechnet.
Die Höhe des Entlastungsbetrags ist unabhängig vom Pflegegrad für alle gleich. Nicht genutzte Beträge können angespart und zu einem späteren Zeitpunkt vollständig genutzt werden. Diese angesammelten Beträge bleiben bis zum 30. Juni des Folgejahres erhalten, bevor sie verfallen.
So bietet der Entlastungsbetrag eine flexible Möglichkeit, Unterstützung im Alltag zu organisieren und finanzielle Entlastung zu schaffen.
Für den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 € bieten wir Ihnen 3 Stunden Haushaltshilfe an. Falls sich bei Ihrer Pflegekasse bereits ein Guthaben angesammelt hat, können Sie dieses für zusätzliche Stunden nutzen. Darüber hinaus stehen Ihnen weitere Abrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung – wir beraten Sie hierzu gerne persönlich!
Sie können sich jederzeit bei Ihrer Pflegekasse über die Höhe Ihres aktuellen Guthabens informieren. Gerne stehen wir Ihnen dabei unterstützend zur Seite.
Gesetzlich Versicherte erhalten keine Rechnung von uns – wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Privatversicherte hingegen bekommen die Rechnung wie bei Arztrechnungen und können diese selbst an ihre Versicherung weiterleiten.
Nein, dafür gibt es eine Zertifizierung durch die zuständige Behörde. Anbieter müssen dafür ein entsprechendes Konzept vorlegen, das unter anderem die Anstellung einer fachlichen Leitung und die Qualifikation der Mitarbeitenden umfasst. Eine Übersicht aller in NRW zugelassenen Dienstleister finden Sie hier: https://pfaduia.nrw.de/.
Jede geleistete Unterstützungszeit sowie jede Anfahrt werden in einem Leistungsnachweis festgehalten und von Ihnen unterschrieben. So behalten Sie stets den Überblick über die erbrachten Leistungen und den Verbrauch Ihres persönlichen Budgets bei der Pflegekasse.
Nein, unsere Kunden gehen keine vertragliche Bindung ein. Für die Abrechnung unterzeichnen Sie lediglich eine Abtretungserklärung, jedoch keinen Vertrag. Das gibt Ihnen die Freiheit, die Zusammenarbeit mit uns jederzeit nach Wunsch zu beenden.
Absolut! In der Regel übernimmt der Pflegedienst die ambulante medizinische Versorgung, während Aufgaben im Haushalt oft unerledigt bleiben. Wir sind nicht im pflegerischen Bereich tätig, dafür kümmern wir uns gerne um die Aufgaben im Haushalt, die sonst liegen bleiben würden. So ergänzen sich beide Dienstleistungen ideal.
Ja, unsere Alltagshelferinnen sind mindestens als Pflegehelfer nach § 45b und c SGB XI qualifiziert. Dadurch gewährleisten wir eine qualitativ hochwertige Betreuung. (Nach der Frage „Was passiert…“)
Ja, es wird immer dieselbe Helferin zur vereinbarten festen Zeit kommen. Häufig sind wir der erste Dienst, der in Ihren privaten Räumen Unterstützung leistet, und wir verstehen, dass es nicht einfach ist, fremde Personen in sein Zuhause zu lassen. Deshalb ist es unser Ziel, dass Sie mit Ihrer Helferin eine stabile und langfristige Vertrauensbasis aufbauen können.
Bei einer geplanten Abwesenheit der Helferin wird im Voraus mit Ihnen besprochen, ob eine Vertretung erforderlich ist. Auch bei längeren Ausfallzeiten stellen wir auf Wunsch eine Vertretung zur Verfügung.
Unsere Alltagshelferinnen und -helfer achten selbstverständlich auf den erforderlichen Mindestabstand zu Ihnen. Zudem tragen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Mundschutz, Einweghandschuhe und führen regelmäßige Händedesinfektionen durch. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und besprechen auf Wunsch auch zusätzliche Hygienemaßnahmen.
Sie erreichen unsere Geschäftsstelle unter der folgenden Adresse:
Schüerhoffweg 11 59494 Soest